Psychotherapie


 
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist neben der analytischen Psychotherapie/ Psychoanalyse, der Verhaltenstherapie und der Systemischen Therapie eines der Richtlinienverfahren in der psychotherapeutischen Versorgung. Das bedeutet, dass es ein wissenschaftlich und sozialrechtlich anerkanntes Verfahren ist. 

Psychotherapie kann bei folgenden psychischen Störungen (Indikationen) hilfreich sein: 

Depressionen

Angststörungen (wie Panikstörungen, generalisierte Angststörung, Phobien)

Psychosomatische Störungen

Zwangsstörungen

Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen

Traumafolgestörungen 

Persönlichkeitsstörungen

Diese Auflistung stellt nur eine Auswahl dar und soll deutlich machen, dass eine Psychotherapie bei unterschiedlichen Störungen angezeigt und sinnvoll sein kann. 

In einem Erstgespräch steht neben einem ersten Kennenlernen die Orientierung und Beratung im Mittelpunkt, ob eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann. Vor dem Beginn und der Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse stehen 5 diagnostische Gespräche (Probatorische Sitzungen), die der weiteren Klärung und Indikationsstellung dienen sowie einer Therapievereinbarung über die Ziele und die voraussichtliche Dauer der Psychotherapie sowie der Frequenz der regelmäßigen Sitzungen. Wenn wir uns für den Beginn einer gemeinsamen therapeutischen Arbeit entscheiden, wird im Anschluß ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
 


 

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